B e k a n n t m a c h u n g Übermittlung von Daten; Eintragungsmöglichkeiten von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Bürgerinnen und Bürger haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.