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B e k a n n t m a c h u n g Übermittlung von Daten; Eintragungsmöglichkeiten von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Bürgerinnen und Bürger haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

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