Loading...

Ortsrecht

Die Gemeinde Altendorf hat in Ihrem Gemeindegebiet sehr viele staatliche (übertragener Wirkungskreis) und örtliche Aufgaben (eigener Wirkungskreis) zu erfüllen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, war in vielen Fällen der Erlass einer Satzung oder Verordnung erforderlich. Das "Ortsrecht" der Gemeinde Altendorf umfasst alle diese Rechtsvorschriften.

Die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Altendorf bilden also deren Ortsrecht und sind damit wesentliche rechtliche Grundlagen des kommunalen Handelns.

Hintergründe

Der Erlass von Satzungen und Verordnungen, die sowohl den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechen als auch den Anforderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung genügen, ist eine der wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben für Gemeinderat und Verwaltung. Erfüllt das Ortsrecht diese Voraussetzungen, wird es zum idealen Handwerkszeug gemeindlicher Verwaltung, erspart Ärger in Vollzug sowie rechtliche Auseinandersetzungen.

Die Rubrik "Ortsrecht" wurde unterteilt in die einzelnen Aufgabengebiete, zu denen Satzungen und Verordnungen erlassen wurden. Neben den Rechtsvorschriften werden in den einzelnen Aufgabengebieten auch die dazugehörigen weitergehenden Informationen, Vordrucke und Formulare - sofern vorhanden - veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Satzungen und Verordnungen auf diesen Internetseiten stellt keine amtliche Bekanntmachung dar, sondern dient ausschließlich zu Ihrer Information.

Eine Satzung oder Verordnung der Gemeinde Altendorf muss, um Rechtskraft zu erlangen, u. a. ortsüblich bekanntgemacht werden. Diese Art der Bekanntmachung ist in § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Altendorf geregelt. Danach gilt:

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg zur Einsichtnahme niedergelegt wer-den und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben wird. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht (z.B. im Amtsblatt des Landkreises oder einem sonstigen regelmäßig erscheinenden Druckwerk) , so wird hierauf durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen.

Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln: Eine Gemeindetafel bei der Gemeindekanzlei Altendorf, Kirchsteig 14, 92540 Altendorf, und eine weitere Gemeindetafel vor dem Gebäude der Raiffeisenbank, Neunburger Straße 12, 92540 Altendorf.

In der Regel wird der Satzung oder Verordnung ein Bekanntmachungsvermerk beigefügt, in welchem die Art, die Dauer und der Ort der Niederlegung einer Satzung oder Verordnung festgehalten wird. Dieser Bekanntmachungsvermerk ist Bestandteil der Rechtsvorschrift.



Erschließungsbeitrag

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Altendorf (Erschließungsbeitragssatzung -EBS-) vom 07.07.2021


Allgemeine Informationen zum Erschließungsbeitrag


Ansprechpartner:

Herr Josef Feller
Verwaltungsfachwirt
Raum: 3.2
josef.feller@vg-nabburg.de+49 9433 1850http://www.vg-nabburg.de
Sprechzeiten
Mo
08:00-12:00 und 13:30-16:00
Di
08:00-12:00 und 13:30-16:00
Mi
08:00-12:00
Do
08:00-12:00 und 13:30-18:00
Fr
08:00-12:00
und nach Vereinbarung


Hundesteuer
Verwaltungskosten

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Altendorf -Kostensatzung- vom 26.05.2004


Allgemeine Informationen zu Verwaltungskosten


Ansprechpartner:

Herr Thomas Bodensteiner
Raum: 8.3
thomas.bodensteiner@vg-nabburg.de+49 9433 1834
Sprechzeiten
Mo
08:00-12:00 und 13:30-16:00
Di
08:00-12:00 und 13:30-16:00
Mi
08:00-12:00
Do
08:00-12:00 und 13:30-18:00
Fr
08:00-12:00
und nach Vereinbarung


Wasserversorgung

Die Wasserversorgung in der Gemeinde Altendorf erfolgt durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe.


  • Geschäftsstelle des Zweckverbandes:
    Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
    Viktor-Koch-Straße 4
    92521 Schwarzenfeld
    Telefon: 09435 309-0
    Telefax: 09435 309-227
    E-Mail: info@schwarzenfeld.de
    Internet: www.schwarzenfeld.de
     
  • Wasserwerk:
    Zweckverband zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe
    Asbach 10
    92521 Schwarzenfeld
    Telefon: 09435 755
     
  • Wasserwarte:
    Herr Obendorfer Jürgen
    Telefon: 09433 755
    Mobil: 0175 52 53 72 9

    Herr Setzer Richard
    Telefon: 09433 755
    Mobil: 0151 58 85 69 52