Loading...

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug einer Kommune, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen. Zu den Bauleitplänen gehören Flächennutzungs- (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan). Daneben können Kommunen städtebauliche Satzungen erlassen. Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen. Diese sind die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 

Bebauungs- und Flächennutzungspläne werden in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem durch eine intensive Bürgerbeteiligung gekennzeichnet ist. (siehe Baugesetzbuch)

Allgemeine Information zur Datenerhebung im Bauleitverfahren

 

Laufende Bauleitplanungen:

Derzeit gibt es keine laufenden Bauleitverfahren in der Gemeinde Altendorf.


 

Rechtskräftige Bauleitplanungen:

Wohnbaugebiet "Markfelder"

Der Gemeinderat Altendorf hat mit Beschluss vom 04.05.2006, die 1. Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt. Das Landratsamt Schwandorf hat die 1. Änderung mit Bescheid vom 09.06.2006 Nr. 5.5-FLP 112 - 01/1 gemäß § 6 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 21.06.2006 ortsüblich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde die 1. Flächennutzungsplanänderung bestandskräftig.

Die Gemeinde Altendorf hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.07.2006 den Bebauungsplan "Markfelder" als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 22.08.2006 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan "Markfelder" rechtskräftig.

 

1. Änderung des Bebauungsplans:
Die 1. Änderung beinhaltet die Verlegung des Fußweges zwischen den Parzellen 13 und 15. Der Fußweg soll zwischen den Parzellen 12 und 13 angelegt werden. Der Gemeinderat Altendorf hat am 15.03.2007 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Markfelder" als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 04.04.2007 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan "Markfelder" rechtskräftig.
 

2. Änderung des Bebauungsplans:
Die 2. Änderung beinhaltet die Überarbeitung der festgesetzten Bauvorschriften. Der Gemeinderat Altendorf hat am 28.04.2016 die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Markfelder" als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 13.05.2016 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan "Markfelder" rechtskräftig.

Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung).

 

Download Planunterlagen:
(Bitte beachten Sie beim Download, dass es sich zum Teil um sehr große Dateien [mehrere MB] handelt. Auch beim Ausdruck bitten wir Sie zu beachten, dass einzelne Seiten das Papierformat DIN A4 überschreiten können.)

rechtskräfter Bebauungsplan:
Bebauungsplan "Markfelder" und 1. Änderung Flächennutzungsplan

1. Änderung des Bebauungsplans:
Bebauungsplan "Markfelder" - 1. Änderung

2. Änderung des Bebauungsplans:
Bebauungsplan "Markfelder" - 2. Änderung




Wohnbaugebiet "Nordsiedlung"

Der Gemeinderat Altendorf hat mit Beschluss vom 29.11.1984 den Bebauungsplan "Nordsiedlung" als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung an den Amtstafeln am 28.09.1987 öffentlich bekanntgegeben. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan "Nordsiedlung" rechtskräftig.

1. Änderung
Es gab im Jahr 2008 eine grundsätzliche Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzung zu Ziffer 3 „Nebengebäude (Garagen)“.

Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung).

 

Download Planunterlagen:
(Bitte beachten Sie beim Download, dass es sich zum Teil um sehr große Dateien [mehrere MB] handelt. Auch beim Ausdruck bitten wir Sie zu beachten, dass einzelne Seiten das Papierformat DIN A4 überschreiten können.)

rechtskräftiger Bebauungsplan:
Bebauungsplan "Nordsiedlung"

1. Änderung des Bebauungsplans:
Bebauungsplan "Nordsiedlung" - 1. Änderung




Wohnbaugebiet "Wiegenäcker"

Der Gemeinderat Altendorf hat in der Situng vom 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wiegenäcker" mit integrierter Grünordnung beschlossen. Hierauf wurde durch die ortsübliche Bekanntmachung am 25.08.2021 hingewiesen.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für den Vorentwurf in der Fassung vom 01.07.2021 hat in der Zeit vom 21.10.2021 bis 30.11.2021 stattgefunden

Zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.12.2021 wurde die förmliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 07.01.2022 bis 07.02.2022 durchgeführt. Hierauf wurde durch Bekanntmachung am 30.12.2021 (bis 08.02.2022) hingewiesen.

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mit Beschluss des Gemeinderates Altendorf vom 24.02.2022 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung vom 11.03.2022 rechtskräftig.

Download Planunterlagen:

rechtskräfter Bebauungsplan:
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Planfassung, PDF-Datei ohne Unterschrift
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Planfassung, eingescannt mit Unterschrift
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Begründung
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Bestandplan
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Quellenverzeichnis
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Anlagen
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Baugrunduntersuchung
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Umweltbericht
Bebauungsplan "Wiegenäcker" - Zusammenfassende Erklärung