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Amtliche Bekanntmachungen

Sitzung des Gemeinderates Altendorf am Donnerstag, den 03.09.2026 - Bekanntmachung der Tagesordnung

Am Donnerstag, 03.09.2026, um 19:00 Uhr findet im Gemeindezentrum Altendorf, Kirchsteig 14, 92540 Altendorf, die Sitzung des Gemeinderates statt.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem nebenstehend dargestellten Dokument (durch anklicken) oder der nachfolgend zum Download bereitgestellten Bekanntmachung.

Download:
Bekanntmachung der Tagesordnung (PDF-Dokument)



Verkehrsrechtliche Anordnung (dauerhaft) zu Tempo 30 in den Straßen "Alte Schulstraße" und "Trossauer Straße"

Die Gemeinde Altendorf erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für die "Alte Schulstraße" und die "Trossauer Straße" folgende dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:
274.1-40 - Beginn einer Tempo 30-Zone - doppelseitig (4 Stück)

Begründung:
Alte Schulstraße: Aufgrund der beengten und teilweise unübersichtlichen Straßenverhältnisse wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Die reduzierte Geschwindigkeit soll insbesondere die Begegnungssituationen im Straßenraum entschärfen und eine angemessene Reaktionsmöglichkeit bei plötzlich auftretenden Verkehrssituationen gewährleisten.
Trossauer Straße: Errichtung der 30er Zone zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule zum besseren Schutz der Schülerinnen und Schüler.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung/Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam. Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes.

Download:
Verkehrsrechtliche Anordnung zu Tempo 30 in den Straßen "Alte Schulstraße" und "Trossauer Straße" (PDF-Dokument)
Beschilderungsplan zu Tempo 30 in den Straßen "Alte Schulstraße" und "Trossauer Straße" (PDF-Dokument)

 



Verkehrsrechtliche Anordnung (dauerhaft) für zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in Murglhof (Ortsstraße Nr. 29)

Die Gemeinde Altendorf erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für den sog. "Murglhofer Weg" (Ortsstraße Nr. 29 im Ortsteil Murglhof) für den Bereich von km 0,000 bis km 0,517 folgende dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:
274-30 - zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (2 Stück)

Begründung:
Aufgrund der engen und unübersichtlichen Streckenführung sowie der Kurve am Ortsausgang Richtung Altendorf besteht eine erhöhte Gefahrenlage. Im Kurvenbereich kommt es wiederholt dazu, dass Kraftfahrzeuge in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs geraten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 30 km/h beschränkt.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung/Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam. Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes.

Download:
Verkehrsrechtliche Anordnung für zulässige Höchstgeschwindigkeit in Murglhof (Ortsstraße Nr. 29) (PDF-Dokument)
Beschilderungsplan für zulässige Höchstgeschwindigkeit in Murglhof (Ortsstraße Nr. 29) (PDF-Dokument)



Verkehrsrechtliche Anordnung (dauerhaft) zu Halteverbot in der Alten Schulstraße

Die Gemeinde Altendorf erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 Abs. 1, 1 a - c und 3 StVO aus Gründen der Sicherheit/Ordnung des Verkehrs für die oben genannten Straßen, Wege und Plätze folgende dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung

 

Den Inhalt der Anordnung entnehmen Sie bitte dem nachfolgend zum Download bereitgestellten Dokument.

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